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Gebäudeenergieberater  (HWK)
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Energiecheck

Energieausweis

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Wir erstellen individuelle Energieausweise für Ihr Gebäude.

Wer braucht einen Energieausweis?
Jeder Mieter, Pächter und Käufer eines Objektes hat das Recht auf Vorlage eines Energieausweises. Der Energieausweis bietet einen objektiven Überblick über den Energiebedarf eines Gebäudes und ist die Grundlage für die Bewertung von möglichen oder erforderlichen Sanierungsmaßnahmen zur Senkung des Energieberbrauchs.
Man unterscheidet zwischen einem bedarfsorientierten und einem verbrauchsorientierten Energieausweis.

Was ist ein bedarfsorientierter Energieausweis?
Beim Bedarfsausweis wird anhand der durchgeführten energetischen Erfassung eine Prognose über den voraussichtlichen Energiebedarf Ihres Gebäudes unter Einbeziehung der Bausubsanz und der Heizungsanlage berechnet.

Was ist ein verbrauchsorientierter Energieausweis?
Der Ausweis wird anhand des tatsächlichen Verbrauchs eines Hauses innerhalb eines Zeitraums der letzten drei zusammenhängenden Jahre mit Hilfe der Verbrauchsabrechnungen erstellt.

Wann benötige ich welchen Energieausweis?
Jeder Vermieter oder Verkäufer eines Objektes benötigt einen Energieausweis. Er ist verpflichtet, diesen zukünftigen Mietern bzw. Käufern vorzulegen. Auch bei einem Neubauvorhaben oder Sanierung und Modernisierung ist ein Bedarfsausweis vorgeschrieben. Bei Nichtwohngebäuden kann der Besitzer zwischen der Erstellung eines Ausweises auf Basis des Bedarfs oder des Verbrauchs wählen.
Für Gebäude mit mehr als fünf Wohnungen, deren Baugenehmigung vor dem 01.11.1977 erteilt wurde, ist ein Bedarfsausweis vorgeschrieben. Nicht betroffen davon sind Gebäude, die vor diesem Termin errichtet wurden, aber zwischenzeitlich auf den Stand der ersten Wärmeschutzverordnung (WschVO) gebracht wurden. In allen anderen Fällen ist ein Verbrauchsausweis ausreichend.

Gerne beraten wir Sie individuell. Bitte setzen Sie sich für eine unverbindliche Beratung mit uns in Verbindung. Kontaktformular









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